Leitfaden für Gründungen aus dem Arbeitslosengeld
Gründungszuschuss beantragen
Sechs Monate Arbeitslosengeld in bisheriger Höhe plus 300 € im Monat, danach auf Antrag weitere neun Monate je 300 €: Der Gründungszuschuss ist eine der wirksamsten Starthilfen für Deine Gründung. Ob die Agentur für Arbeit zustimmt, entscheidet sich an wenigen Punkten. Unser Leitfaden zeigt Dir, welche das sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag kommt vor dem Start. Maßgeblich ist der Tag, an dem Du die selbstständige Tätigkeit aufnimmst.
- 150 Tage Restanspruch: Am Tag des Starts stehen Dir noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld zu.
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit ist auf mindestens 15 Stunden pro Woche angelegt.
- Tragfähigkeit: Eine fachkundige Stelle bestätigt sie auf Grundlage Deines Businessplans.
- Ermessen: Die Agentur entscheidet im Einzelfall. Ein gut begründeter Antrag ist Dein stärkstes Argument.
Diese Fragen beantwortet der Leitfaden
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und was bedeutet hauptberuflich?
- Was gilt, wenn ich mein Arbeitsverhältnis selbst beende?
- Wann stelle ich den Antrag, und welche Unterlagen verlangt die Agentur für Arbeit?
- Wer ist eine fachkundige Stelle, und was macht einen Businessplan überzeugend?
- Wie hoch ist der Zuschuss, und was brauche ich für die zweite Phase?
- Wie sichere ich mich in der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung ab?
Der Leitfaden gibt die Rechtslage und die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit Stand 21.09.2026 wieder. Die Entscheidung trifft Deine Agentur für Arbeit im Einzelfall. Der Leitfaden ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Dein nächster Schritt
Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Du brauchst, in welcher Reihenfolge Du vorgehst und ob ein Gründercoaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Dich in Betracht kommt. Das Gespräch ist unverbindlich und findet telefonisch, online oder persönlich in Erkelenz statt.
Oder ruf direkt an: 02431 9743102