Leitfaden: Einstiegsgeld beantragen

Leitfaden für Gründungen aus dem Grundsicherungsgeld

Einstiegsgeld beantragen

Wer Grundsicherungsgeld bezieht und sich selbstständig machen will, kann beim Jobcenter Einstiegsgeld beantragen: bis zu 24 Monate lang und ohne Anrechnung auf Deine Leistungen. Dazu kommen Darlehen oder Zuschüsse für Anschaffungen. Unser Leitfaden zeigt Dir, worauf es beim Antrag ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der Antrag kommt vor dem Start. Du stellst ihn beim Jobcenter, bevor Du die Tätigkeit aufnimmst.
  2. Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit ist auf mindestens 15 Stunden pro Woche angelegt.
  3. Perspektive: Die Gründung soll Deinen Bedarf an Grundsicherungsgeld dauerhaft überwinden.
  4. Tragfähigkeit: Das Jobcenter prüft sie selbst oder benennt eine fachkundige Stelle. Dir entstehen dafür keine Kosten.
  5. Ermessen: Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, die Förderung läuft höchstens 24 Monate.

Diese Fragen beantwortet der Leitfaden

  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und habe ich einen Rechtsanspruch?
  2. Wann stelle ich den Antrag, und welche Unterlagen verlangt das Jobcenter?
  3. Wer prüft, ob mein Vorhaben tragfähig ist?
  4. Wie hoch ist das Einstiegsgeld, und wie lange wird es gezahlt?
  5. Welche Hilfen gibt es für Anschaffungen und für Beratung nach dem Start?
  6. Was gilt während des Bezugs, etwa beim Einkommensnachweis?

Der Leitfaden gibt die Rechtslage und die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit Stand 21.09.2026 wieder. Die Entscheidung trifft Dein Jobcenter im Einzelfall. Der Leitfaden ist keine Rechtsberatung.

Dein nächster Schritt

Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen Du brauchst, in welcher Reihenfolge Du vorgehst und ob ein Gründercoaching mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Dich in Betracht kommt. Das Gespräch ist unverbindlich und findet telefonisch, online oder persönlich in Erkelenz statt.

Oder ruf direkt an: 02431 9743102