BAFA-Förderung

Förderung unternehmerischen Know-hows

BAFA-Förderung für Deine Unternehmensberatung

Sobald Du ein Gewerbe angemeldet hast, übernimmt der Bund die Hälfte Deiner Beratungskosten. Das Programm läuft bundesweit und ist der Weg für alle, die bereits gegründet haben - auch im Nebenerwerb.

Der einfachste Weg zu geförderter Beratung

Für nebenberufliche Gründungen ist das BAFA oft der schnellste Zugang: Eine Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb genügt, um förderfähig zu werden. Das kostet wenige Euro und einen Behördengang - und ist ohnehin Dein erster Schritt. Danach übernimmt der Bund 50 Prozent Deiner Beratungskosten.

Um das Verfahren kümmere ich mich

Der BAFA-Antrag läuft über ein Online-Portal, mit Leitstellenprüfung, Registrierungsnummern und Nachweisfristen. Ich bin als Berater beim BAFA gelistet und begleite den gesamten Weg.

1

Förderfähigkeit prüfen

Ich prüfe, ob und in welchem Umfang Dein Vorhaben förderfähig ist.

2

Informationsgespräch klären

Ich sage Dir, ob in Deinem Fall vorab ein Informationsgespräch nötig ist - und wo Du es führst.

3

Durch den Antrag führen

Ich führe Dich durch den Antragsprozess auf dem Online-Portal und stelle das Beratungsangebot bereit.

Eines solltest Du wissen

Die Beratung darf erst beginnen, wenn das BAFA sie schriftlich erlaubt hat. Wer vorher anfängt, verliert den Zuschuss. Melde Dich deshalb, bevor es brennt - zwischen Antrag und Freigabe liegt Bearbeitungszeit, die sich nicht abkürzen lässt.

Woran wir gemeinsam arbeiten

Nach der Gründung sehen die Fragen anders aus als davor. Typische Themen im geförderten Beratungsvorhaben:

  • Preise und Kalkulation: Verdienst Du an dem, was Du tust, tatsächlich Geld?
  • Liquiditätsplanung und Finanzierung - bevor es eng wird, nicht danach
  • Wachstum und Vertrieb: Woher kommen die nächsten Kunden?
  • Kaufmännische Steuerung: Zahlen lesen und daraus Entscheidungen ableiten
  • Vom Neben- in den Haupterwerb: Wann trägt das Geschäft, und was fehlt bis dahin?

Die Zahl der Anträge je Unternehmen ist begrenzt. Bist Du als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann sich das auf die Berechnung der förderfähigen Kosten auswirken - das klären wir im Erstgespräch anhand der geltenden Richtlinie. Stand Juli 2026; maßgeblich sind die Richtlinie und die Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Reden wir über Dein Unternehmen

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, woran es gerade hakt und ob sich ein gefördertes Beratungsvorhaben lohnt. Alles Weitere übernehme ich.

Oder ruf direkt an: 02431 9743102