Businessplan-Vorlage kostenlos – ohne Anmeldung

Businessplan-Vorlage – strukturiert, verständlich, bankfähig

Sie brauchen einen Businessplan – für die Bank, das Amt oder einfach, um selbst Klarheit zu bekommen. Wir stellen hier in Kürze eine strukturierte Vorlage bereit, mit der Sie sofort anfangen können. Möchten Sie nicht warten? Im kostenfreien Erstgespräch gehen wir Ihr Vorhaben direkt gemeinsam durch.

Die Vorlage steht in Kürze zum Download bereit. Sie ist gerade in Vorbereitung. Wenn Sie eine kurze Notiz möchten, sobald sie verfügbar ist, sprechen Sie uns an – oder vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch.

Was in der Vorlage steckt

  • Zusammenfassung – Ihr Vorhaben in einer halben Seite, damit Bank und Amt sofort verstehen, worum es geht.
  • Geschäftsidee & Angebot – was Sie anbieten, für wen und warum gerade Sie.
  • Markt & Wettbewerb – Zielgruppe, Standort, Mitbewerber, Ihr Unterschied.
  • Marketing & Vertrieb – wie die ersten Kunden zu Ihnen kommen.
  • Finanzteil – Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Investitionsplanung mit vorbereiteten Tabellen.
  • Gründerperson – Qualifikation, Erfahrung, Absicherung des Lebensunterhalts.

Die Vorlage ist gut. Ein tragfähiger Plan ist mehr.

Eine Vorlage gibt die Struktur vor. Ob Ihre Zahlen tragen, ob die Idee wirtschaftlich funktioniert und ob der Plan bei der Bank standhält, entscheidet der Inhalt. Genau da setzt eine geförderte Gründungsberatung an – und für fast jede Ausgangslage gibt es eine Förderung, die die Beratung ganz oder zur Hälfte übernimmt.

  • Arbeitslos oder arbeitssuchend? Mit einem AVGS ist Ihr Gründercoaching vollständig kostenfrei.
  • Angestellt in NRW? Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW übernimmt 50 % des Honorars.
  • Schon gegründet, auch im Nebenerwerb? Über das BAFA übernimmt der Bund die Hälfte der Beratungskosten.

Was Ihr Eigenanteil konkret bedeutet, rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch durch – bevor Sie sich entscheiden.

Hinweis: Förderungen wie AVGS und das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW sind Ermessensleistungen; einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Stand Juli 2026.