Förderung unternehmerischen Know-hows
BAFA-Förderung für Ihre Unternehmensberatung
Sobald Sie ein Gewerbe angemeldet haben, übernimmt der Bund die Hälfte Ihrer Beratungskosten. Das Programm läuft bundesweit und ist der Weg für alle, die bereits gegründet haben — auch im Nebenerwerb.
Der einfachste Weg zu geförderter Beratung
Für nebenberufliche Gründungen ist das BAFA oft der schnellste Zugang: Eine Gewerbeanmeldung im Nebenerwerb genügt, um förderfähig zu werden. Das kostet wenige Euro und einen Behördengang — und ist ohnehin Ihr erster Schritt. Danach übernimmt der Bund 50 Prozent Ihrer Beratungskosten.
Um das Verfahren kümmere ich mich
Der BAFA-Antrag läuft über ein Online-Portal, mit Leitstellenprüfung, Registrierungsnummern und Nachweisfristen. Ich bin als Berater beim BAFA gelistet und begleite den gesamten Weg.
1
Förderfähigkeit prüfen
Ich prüfe, ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben förderfähig ist.
2
Informationsgespräch klären
Ich sage Ihnen, ob in Ihrem Fall vorab ein Informationsgespräch nötig ist — und wo Sie es führen.
3
Durch den Antrag führen
Ich führe Sie durch den Antragsprozess auf dem Online-Portal und stelle das Beratungsangebot bereit.
Eines sollten Sie wissen
Die Beratung darf erst beginnen, wenn das BAFA sie schriftlich erlaubt hat. Wer vorher anfängt, verliert den Zuschuss. Melden Sie sich deshalb, bevor es brennt — zwischen Antrag und Freigabe liegt Bearbeitungszeit, die sich nicht abkürzen lässt.
Woran wir gemeinsam arbeiten
Nach der Gründung sehen die Fragen anders aus als davor. Typische Themen im geförderten Beratungsvorhaben:
- Preise und Kalkulation: Verdienen Sie an dem, was Sie tun, tatsächlich Geld?
- Liquiditätsplanung und Finanzierung — bevor es eng wird, nicht danach
- Wachstum und Vertrieb: Woher kommen die nächsten Kunden?
- Kaufmännische Steuerung: Zahlen lesen und daraus Entscheidungen ableiten
- Vom Neben- in den Haupterwerb: Wann trägt das Geschäft, und was fehlt bis dahin?
Die Zahl der Anträge je Unternehmen ist begrenzt. Sind Sie als Kleinunternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann sich das auf die Berechnung der förderfähigen Kosten auswirken — das klären wir im Erstgespräch anhand der geltenden Richtlinie. Stand Juli 2026; maßgeblich sind die Richtlinie und die Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Reden wir über Ihr Unternehmen
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, woran es gerade hakt und ob sich ein gefördertes Beratungsvorhaben lohnt. Alles Weitere übernehme ich.
Oder rufen Sie direkt an: 02431 9743102