AVGS beantragen

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS beantragen — so geht es

Mit einem AVGS ist Ihr Gründercoaching vollständig kostenfrei. Es gibt kein vorgegebenes Antragsformular — ein formloses Schreiben oder ein Gespräch genügt. Genau daran scheitern viele: Sie wissen nicht, was sie sagen sollen. Wir helfen Ihnen.

Wer einen AVGS bekommen kann

  • Sie sind arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet
  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
  • Ihnen droht Arbeitslosigkeit — etwa nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Sie sind Aufstocker oder kehren aus der Elternzeit zurück

Sie können den Gutschein bereits beantragen, sobald Sie von der drohenden Arbeitslosigkeit wissen. Warten Sie nicht, bis sie eingetreten ist.

In vier Schritten zum Gutschein

1

Erstgespräch führen

Kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten ein konkretes Maßnahmenangebot mit Zielen, Dauer und Kosten.

2

Antrag stellen

Formlos per E-Mail an Ihre Ansprechperson oder persönlich im Termin. Legen Sie das Angebot bei.

3

Entscheidung abwarten

Ihre Ansprechperson prüft, ob die Maßnahme geeignet ist. Fragen Sie nach, wenn Sie zwei Wochen nichts hören.

4

Gutschein einlösen

Sie reichen den AVGS bei uns ein. Danach starten wir — in der Regel innerhalb von sieben Tagen.

Was Ihre Ansprechperson überzeugt

Niemand stellt gern einen Blankoscheck aus. Je konkreter Sie sind, desto besser stehen Ihre Chancen. Nennen Sie deshalb:

  • welche Geschäftsidee Sie haben
  • warum Sie Unterstützung brauchen — welche Kenntnisse Ihnen konkret fehlen
  • welches Ziel die Maßnahme hat
  • bei welchem zugelassenen Träger Sie sie durchführen wollen

Und legen Sie ein konkretes Angebot bei. Genau das bekommen Sie von uns nach dem Erstgespräch.

Musterantrag zum Übernehmen

Ersetzen Sie die eckigen Klammern durch Ihre Angaben. Die beiden Freitextstellen sollten Sie in eigenen Worten formulieren — ein erkennbar selbst geschriebener Antrag wirkt glaubwürdiger als ein Textbaustein.

Betreff: Antrag auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III — Heranführung an eine selbständige Tätigkeit

Sehr geehrte [Anrede und Name Ihrer Ansprechperson],

ich beabsichtige, mich selbständig zu machen, und beantrage hierfür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit.

Meine Geschäftsidee: [Beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen, was Sie anbieten wollen und für wen.]

Warum ich Unterstützung benötige: Um mein Vorhaben tragfähig umzusetzen, fehlen mir Kenntnisse in folgenden Bereichen: [Nennen Sie konkret, was Ihnen fehlt — etwa Finanzplanung, Preiskalkulation, Buchhaltung, Steuern, Marktanalyse.]

Ziel der Maßnahme: Am Ende des Coachings verfüge ich über einen tragfähigen Businessplan einschließlich Finanz- und Rentabilitätsplanung sowie über die kaufmännischen Grundlagen, um meine Selbständigkeit aufzunehmen und dauerhaft von Sozialleistungen unabhängig zu werden.

Vorgesehener Träger: StartEffekt GmbH, AZAV-zertifizierter Bildungsträger. Die Durchführung übernimmt Stephan Schüren, zertifizierter Coach, startplan UG, Erkelenz. Ein konkretes Maßnahmenangebot mit Zielen, Umfang und Kosten liegt diesem Schreiben bei.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]

Anlage: Maßnahmenangebot

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Der AVGS ist eine Ermessensleistung — einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es nicht. Wird Ihr Antrag abgelehnt, lassen Sie sich die Gründe schriftlich nennen. Häufig lässt sich mit einem präziseren Antrag nachbessern, etwa wenn die Geschäftsidee zu vage beschrieben war. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie dabei.

Und es gibt einen zweiten Weg: Wenn Sie Bürgergeld beziehen und in Nordrhein-Westfalen ein Kleinstunternehmen gründen wollen, fördert das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW die Beratung mit 80 Prozent.

Die startplan UG ist selbst kein Bildungsträger. AVGS-Maßnahmen werden über den AZAV-zertifizierten Bildungsträger StartEffekt GmbH, Chemnitz, durchgeführt, für den Stephan Schüren als zertifizierter Coach tätig ist. Die Auswahl des Trägers liegt allein bei Ihnen und darf weder von der Agentur für Arbeit noch vom Jobcenter noch vom Träger beeinflusst werden.

Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor

Das Erstgespräch kostet Sie nichts. Danach haben Sie das Maßnahmenangebot in der Hand, das Ihren Antrag überzeugend macht.

Oder rufen Sie direkt an: 02431 9743102